Extremismusbericht für die Stadt Zürich

Autor*innen
Mirjam Eser Davolio
 
Organisation/Institut
ZHAW Departement Social Work
 
Fachgebiet
Soziale Arbeit
 
Einsendeart
Ersteinsendung des Projekts
 
Projektstand
Abgeschlossen
 
Projektbeginn
01/12/2023
 
Projektende
04/09/2025
 
Forschungseinrichtung(en)
Universitär
 
 

Drittmittelförderung
Ja

Mittelgeber
Stadt Zürich und Stadt St.Gallen

Zentraler Phänomenbezug
Extremismus

Phänomenbereich
Phänomenübergreifend

Forschungsmethodik
Qualitatives Forschungsdesign

Zentralfokus
Differente Faktoren der Einflussgrößen Person, Ideologie, Umfeld

  • Interview
  • Dokumentenanalyse
  • Erhebung in der virtuellen Welt

  • Deskriptivanalyse
  • Diskursanalyse
  • Inhaltsanalyse

Arbeitshypothese(n)
Welche unterschiedlichen Extremismusformen (Rechtsextremismus, Linksextremismus, islamistischer Extremismus, Staatsverweigerung) treten in den beiden Städten auf und wie wird ihnen von städtischer Seite her begegnet? Was gilt es bei deren Prävention zu empfehlen?

Forschungsbefunde
Folgende Fragestellungen, welche dieser xtremismusbericht beantworten sollte, konnten bearbeitet werden:
Die Frage nach den aktuellen Entwicklungen, Trends und den gesellschaftlichen Ursachen für die Entwicklung extremistischer Szenen und Gruppierungen wurde in Kapitel 5 beantwortet. Als Grundtendenzen können festgehalten werden: erstens im Bereich Rechtsextremismus gezielte medienwirksame Kurzaktionen, zweitens im jihadistischen Extremismus die altersmässige Verlagerung zu jugendlichen
Tätern, drittens eine stärkere Vernetzung der Staatsverweiger:innen-Szene seit der Corona-Pandemie sowie viertens im Bereich Linksextremismus das vermehrte Doxxing und öffentliche Outen von Personen, denen rechtsextremistische Haltungen zugeschrieben werden.
Im Rahmen der Aufarbeitung der Critical Incidents wurden extremistische Vorfälle zwischen 2019 und 2024 sowie deren Hintergründe analysiert. Wie es zur Radikalisierung der Täter:innen kam, lässt sich jedoch kaum beantworten, da es sich hier zum einen noch um laufende Ermittlungen handelt und 38 zum anderen wenig über deren Radikalisierungsprozesse bekannt ist. Dennoch deutet einiges darauf
hin, dass der Einfluss extremistischer Narrative, die über Social Media verbreitet werden, sowie die damit verbundene Emotionalisierung und gegenseitige Bestärkung in den Foren wesentlich zur Radikalisierung beitragen.
Die Organisation und Kommunikationskanäle extremistischer Gruppierungen sowie die Rolle von Social Media wurde in Kapitel 7 analysiert, wobei zu den aktuellen Organisationsstrukturen nur wenig zugängliche Informationen vorhanden sind.
Die Frage nach der Wirksamkeit bestehender und zukünftiger Interventionen lässt sich spezifisch für einzelne Critical Incidents beantworten sowie generell für die Reaktionen der zuständigen Behörden (insbesondere der Polizei) und für deren koordiniertes sowie effektives Vorgehen.
Im Empfehlungsteil werden Massnahmen bezüglich verbesserten Monitorings (statistische Erfassung), der Einrichtung einer spezifischen Extremismusfachstelle sowie der Begleitung und Reintegration verurteilter Täter:innen empfohlen, um extremistischen Aktionen oder anderen Formen gewaltbereiten Extremismus entgegenzuwirken. Sie effektiv zu verhindern, wird wohl nur eingeschränkt möglich sein,
da die Hintergründe solcher Aktionen und die Motivationen der Täter:innen meist mit weiträumigeren Themenfeldern (global, national) in Zusammenhang stehen, sie von ausserhalb im städtischen Raum planen sowie umsetzen und somit nicht nur durch lokal beschränkte, städtische Initiativen angegangen werden müssten.
Die konkreten Handlungsmöglichkeiten der Stadt und ihrer Organe, um die «Salonfähigkeit» des Rechtsextremismus sowie anderer Formen gewaltbereiten Extremismus einzudämmen und präventiv gegen die weitere Erstarkung dieser Gruppen vorzugehen, bestehen folglich in einer guten Koordination des Vorgehens, der Bündelung der Expertise in einer Extremismusfachstelle sowie im raschen Eingreifen bei extremistischen Aktionen, damit deren Publikumswirksamkeit begrenzt bleibt.
Als relevante Zielgruppen für eine Extremismussensibilisierung gelten Akteur:innen, welche eine pädagogische Rolle bei Jugendlichen einnehmen (Lehrpersonen, Schulsozialarbeitende, Jugendarbeit, Jugenddienst der Polizei, Jugendanwaltschaft, Jugendschutz, Jugendpsychiatrie, Asylbereich). Diese Personengruppen müssen durch gezielte und flächendeckende Weiterbildungsangebote geschult
und mit den vorhandenen Unterstützungsangeboten vertraut gemacht werden. Ebenso sind im Erwachsenenbereich betroffene Akteur:innen (Erwachsenenschutz, Asylbereich, Bewährungshilfe, Psychiatrie) gezielt zu schulen. Damit die Weiterbildung der städtischen Verwaltung eine sensibilisierende Wirkung erreichen und zu einer besseren Koordination der Präventionsbemühungen beitragen kann, empfiehlt sich eine Mischung aus interdisziplinärer und interinstitutioneller Zusammensetzung der Teilnehmenden;
zudem sollten Kursleitende mit Extremismusexpertise auch mit bereichsspezifischem Wissen ausgestattet sein.
Eine nachhaltige Extremismusprävention in den Schulen müsste so gestaltet sein, dass Lehrpersonen und Schulsozialarbeitende über Früherkennungskompetenzen verfügen, die Abläufe ihres Bedrohungsmanagements kennen und mit den zuständigen Fachstellen vertraut sind. Ebenso gilt es, eine präventive Schulhauskultur zu fördern, die auch das Ansprechen und Thematisieren heikler Aussagen,
welche auf eine Radikalisierung hindeuten, einschliesst.
Folgende Fragestellungen konnten nur zum Teil beantwortet werden: Wie es zur Radikalisierung im städtischen Raum kommt, kann nicht lokalspezifisch beantwortet werden, da solche Radikalisierungsprozesse, wie im Forschungsstand aufgezeigt, komplex ablaufen und durch globale Konflikte und Themenfelder beeinflusst werden. Es gibt zwar extremistische Aktionen, die gezielt im urbanen Raum verübt
werden, doch werden diese nur teilweise von Akteur:innen oder Gruppen, die tatsächlich im städtischen Raum ansässig sind, ausgeführt.
Die Auswertungen unserer Analysen der Critical Incidents, der Themenfelder und der Social Media-Daten zeigen, dass die verschiedenen Extremismusformen aufgrund aktueller Ereignisse und globaler Einflüsse mehrere thematische Überlappungen aufweisen und teilweise nicht mehr klar voneinander abgegrenzt werden können. Zudem wird festgestellt, dass sich vermehrt Minderjährige radikalisieren.
Dies stellt die Verwaltung und insbesondere die Sicherheitsbehörden vor neue Herausforderungen, da die Einschätzung des Bedrohungspotenzials die betroffenen Fachpersonen oftmals überfordert und deshalb auch bei «Bagatellvorfällen» auf die Polizei oder Fachstellen rekurriert wird, was zu einer Überlastung der entsprechenden Stellen führt.
Die nachfolgende Grafik verdeutlicht das Spektrum von Themen und Polarisierungen, welche zum Radikalisierungsprozess beitragen. Dabei wird erkennbar, dass es um gesellschaftliche Diskurse rund um das Zusammenleben in Vielfalt geht und den Respekt gegenüber Andersdenkenden. Ein Mangel an solchem Respekt kann zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Gewaltbereitschaft gegenüber
Minderheiten und Andersdenkenden führen.
Was die Bewältigung von Extremismusphänomenen betrifft, so ist entscheidend, dass diese bereits im Vorfeld (gelber und orangener Bereich in der nachfolgenden Abb. 2) erkannt und angegangen werden. Dies kann von den betroffenen Fachpersonen selbstständig oder mithilfe von Beratung durch spezifische Fachstellen erfolgen. Ab dem orangenen Bereich ist der Beizug der Strafverfolgungsbehörden
sinnvoll, doch sollten insbesondere bei Minderjährigen, solange es sich um die orangene Zone handelt, die betroffenen Fachpersonen, welche bereits eine Vertrauensebene zu den Kindern oder Jugendlichen haben, den möglichen Radikalisierungsprozess mit Beratung und Begleitung durch eine Fachstelle klären können. Im Falle des Überschreitens der roten Linien kommt die Strafverfolgung zum Zug, doch ist es damit nicht getan, da dierenzüberschreitung auch eine mediale und gesellschaftliche Diskussion auslöst, wie es so weit kommen konnte; dann sind Solidarität mit den Opfern und Vorstösse in Richtung einer verbesserten Prävention etc. gefordert. Hier stehen u.a. Abwertungen gegenüber Andersdenkenden, Verletzungen der Grund- und Menschenrechte, Toxic und Hate Speech im Zentrum. Diese Aktivitäten bilden einen Nährboden für alle Extremismusformen. Solcher gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit gilt es mittels Monitoring, Bildung und Sensibilisierung, Ansprechen und Verurteilen entgegenzuwirken, sowie mittels klarer Positionierungen für Respekt und Toleranz für ein Zusammenleben in Vielfalt. Wenn dann die roten Linien durch Verstösse gegen Normen und Gesetze überschritten werden, braucht es klare und entschiedene Reaktionen der städtischen Behörden.
Damit von behördlicher Seite angemessen und wirkungsvoll auf Extremismusfälle reagiert werden kann, sind gemäss unseren Ergebnissen gezielte Weiterbildungen zur Verbesserung des Wissenstands bezüglich aktueller extremistischer Phänomene, den Fachstellen und ihren Unterstützungsangeboten notwendig;
ebenso muss eine profunde Kenntnis vorhanden sein, ab wann die Polizei zur Abklärung hinzugezogen werden sollte. In diesem Sinne ist auch der vorliegende Extremismusbericht ein Schritt in diese Richtung, da er eine aktualisierte Beurteilung der Ausgangslage und des Handlungsbedarfs auf städtischer Ebene ermöglicht. Auch wenn sich verschiedene Phänomene nicht auf den städtischen Raum eingrenzen lassen, insbesondere Aktivitäten im digitalen Raum, so können trotzdem Wechselwirkungen ausgemacht werden; diese betreffen etwa den Einfluss von Dark Social und Social Media auf das Zusammenleben in Gesellschaften, der über die Bewirtschaftung politischer Themen erfolgt.

Praktische Umsetzung
Als konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Zürich und ihre Organe leitet das ZHAW-Team die nachfolgenden Empfehlungen aus den Ergebnissen der Studie ab. Teil des Auftrags des Extremismusberichts war ja, relevante Zielgruppen für die Extremismusprävention zu bestimmen sowie die «Salonfähigkeit» des Rechtsextremismus sowie andere Formen gewaltbereiten Extremismus einzudämmen und präventiv gegen die weitere Erstarkung extremistischer, gewaltbereiter Einzelpersonen und Gruppen vorzugehen. Ebenso werden Empfehlungen für Strategien und Massnahmen zur nachhaltigen Extremismusprävention bei der städtischen Verwaltung und insbesondere in der Volksschule formuliert. Städtisches Monitoring respektive Anstossen der Schaffung eines schweizweiten Extremismus- Observatoriums für den digitalen Raum Die Schaffung eines Observatoriums würde über ein ständiges Monitoring und die regelmässige Aufarbeitung des aktuellen Forschungsstands mehr verfügbare Informationen zu Extremismusentwicklungen im öffentlichen digitalen Raum sowie regelmässige Aktualisierungen dieser Beobachtungen ermöglichen, um radikale und extremistische Gruppierungen zeitnaher und differenzierter einschätzen zu können. Hierfür bedarf es eines regelmässigen Austauschs der Strafverfolgungsbehörden, des Nachrichtendienstes der Wissenschaft und des Fachjournalismus, wobei Trends und Entwicklungen im Extremismusbereich und keine personenbezogenen Informationen im Vordergrund stehen würden (aufgrund des Datenschutzes). Ebenso müsste die Recherche zu Dark Social auf Bundesebene verstärkt werden, da mehr als die Hälfte der Seitenaufrufe extremistischer Webseiten über Dark Social und nicht über Social Media oder Suchmaschinen erfolgt. Auf dieser aktuellen Wissens- und Analysegrundlage bräuchte es Sensibilisierungsmassnahmen im Verwaltungsbereich, öffentlich zugängliche Webseiten mit übersichtlichen Updates und Informationen zu Trends und Entwicklungen sowie staatliche Aufklärungskampagnen. Schaffung einer Fachstelle Extremismus in der Stadt Zürich Aufgrund der Häufung von extremistischen Phänomenen im Bereich von islamistischem Extremismus in der Stadt Zürich gilt es, mit einer Fachstelle Extremismus gezielt Meldungen, Beratungsbedarf, Klärung von Radikalisierungsverdachtsfällen sowie Sensibilisierungsaktivitäten und Prävention zu betreiben. Sinnvollerweise richtet sich eine solche Stelle auf alle Formen von Extremismus aus, weil diese je nach Aktualität neue Formen und Häufigkeiten annehmen und somit ein breites Extremismusverständnis zielführend ist. Zudem verfügt sie über das notwendige Wissen und die Sensibilität, um zusätzliche Stigmatisierung muslimischer Personen zu vermeiden. Die Interventionsmöglichkeiten vonseiten der Verwaltung sollten durch eine Koordination über die neu zu schaffende Fachstelle Extremismus gestärkt werden. Eine solche Fachstelle Extremismus müsste in engem Austausch mit der Brückenbauerstelle und der Fachstelle Gefahrenabwehr der Stadtpolizei ebenso wie mit der Fachstelle Gewaltprävention des Schul- und Sportdepartements sowie – wo angezeigt – mit der Fachstelle Diversität, Integration, Antirassismus, der Fachstelle Gleichstellung, der Offenen Jugendarbeit (OJA) und dem Asylbereich stehen. Auch auf kantonaler Ebene müsste sie in der Contra Kerngruppe integriert sein. Die Fachstelle Extremismus wäre idealerweise in einem Departement anzusiedeln, wo das ganze Altersspektrum von radikalisierten Personen eingeschlossen ist und wo der Zugang für Ratsuchende niederschwellig ist. Für die Stellenbesetzung der Fachstelle bräuchte es einen Fachhintergrund mit vertieften Extremismuskenntnissen sowie Vernetzungs- und Beratungskompetenz. Es müssten klare Aufträge und Ziele definiert werden, und die Extremismusfachstelle sollte während ihrer Aufbauzeit wissenschaftlich begleitet werden, um die Zielerreichung zu überprüfen. 42 Polarisierung vermindern und Verständigung fördern Mit dem Gaza-Konflikt wie auch mit weiteren aktuellen Krisenherden hat sich die Polarisierung innerhalb der Gesellschaft weiter verschärft, was wiederum einen Nährboden für unterschiedliche Extremismusformen bildet. Dieser Polarisierung sollte mit geeigneten Präventions- und Interventionsansätzen sowie Austausch- und Kooperationsformen entgegengewirkt werden. Dies stellt als Empfehlung auf städtischer Ebene eine Herausforderung dar, weil die Polarisierung stark von globalen Einflüssen abhängt und der lokale Wirkungsradius somit beschränkt ist. Kompetente Schulhauskultur zur Prävention von Extremismus Dass betroffene Schulleitende und Klassenlehrpersonen, welche problematische Entwicklungen unter den Kindern und Jugendlichen oder im Lehrer:innenteam wahrnehmen, sich fähig fühlen, darauf zu reagieren oder wissen, wann sie externe Fachstellen oder die Polizei hinzuziehen müssen, steht ausser Frage. Für die Schulen besteht Weiterbildungsbedarf insbesondere im Sinne von massgeschneiderten Angeboten. Auch der Q-Tag60 könnte dafür geeignet sein, um Teaser zu setzen und eine proaktive Auseinandersetzung zu fördern. Ebenso sollten die Schulsozialarbeitenden gezielt weitergebildet werden, damit sie das Wissen in die Schulen tragen und sich für die niederschwellige Klärung von Auffälligkeiten mit Kindern, Jugendlichen und Eltern kompetent fühlen (im Austausch mit der Schulleitung und der Extremismusfachstelle). Gleichzeitig müsste aber auch ein besseres Verständnis für religiöse Minderheiten, insbesondere muslimische Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, sowie eine Sensibilisierung für Kulturalisierungen und antimuslimischen Rassismus vorangetrieben werden. Hier gilt es, grundsätzlich ein achtsames, respektvolles Miteinander im Klassenverband und dem Schulkontext zu fördern, um extremistischen Vorfällen vorzubeugen. Adäquate Interventionen bei allen Extremismusformen Wenn Gewalthandlungen in Zusammenhang mit Radikalisierungsprozessen befürchtet werden, dann gibt es meist eine Gefährderansprache durch das polizeiliche Bedrohungsmanagement oder bei Jugendlichen durch den Jugenddienst der Stadtpolizei Zürich. Die ungleiche Rechtslage je nach Extremismus führt zu unterschiedlichen polizeilichen Interventionsmöglichkeiten. Insbesondere im Bereich des islamistischen Extremismus verfügen Behörden mit dem Verbot von «Al-Qaida» und «Islamischem Staat» über eine rechtliche Grundlage für Interventionen. Im Bereich des Rechts- und des Linksextremismus bestehen keine entsprechenden Grundlagen. Dies führt dazu, dass islamistischer Extremismus eher zu polizeilichen Interventionen führt; so stellt etwa das Liken oder Teilen von jihadistischen Videos einen Straftatbestand dar. Diesbezüglich empfiehlt sich eine kritische Reflexion der Fokussierung auf islamistischen Extremismus und die damit verbundene Stigmatisierung sowie, wenn immer möglich, eine ausgewogene Aufmerksamkeit gegenüber allen Extremismusformen. Sensibilisierung und Weiterbildung der Polizei, der Sozialen Dienste und der Jugendarbeit Innerhalb der Stadtpolizei, den Sozialen Dienste und der Jugendarbeit ist das Problembewusstsein bzgl. aktueller Extremismusphänomene unterschiedlich ausgeprägt, weshalb es wichtig wäre, ein geteiltes Verständnis zu entwickeln. Dies wird durch die interinstitutionelle Zusammensetzung der Teilnehmenden (Polizei, Soziale Dienste sowie der Jugendarbeit) im Rahmen der Veranstaltungen geschaffen. Diese Weiterbildungen zu aktuellen extremistischen Erscheinungsformen sollten wissenschaftsbasiert und wertneutral geleitet sein, um kontraproduktive Effekte zu vermeiden. Als konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Zürich und ihre Organe leitet das ZHAW-Team die nachfolgenden Empfehlungen aus den Ergebnissen der Studie ab. Teil des Auftrags des Extremismusberichts war ja, relevante Zielgruppen für die Extremismusprävention zu bestimmen sowie die «Salonfähigkeit» des Rechtsextremismus sowie andere Formen gewaltbereiten Extremismus einzudämmen und präventiv gegen die weitere Erstarkung extremistischer, gewaltbereiter Einzelpersonen und Gruppen vorzugehen. Ebenso werden Empfehlungen für Strategien und Massnahmen zur nachhaltigen Extremismusprävention bei der städtischen Verwaltung und insbesondere in der Volksschule formuliert. Städtisches Monitoring respektive Anstossen der Schaffung eines schweizweiten Extremismus- Observatoriums für den digitalen Raum Die Schaffung eines Observatoriums würde über ein ständiges Monitoring und die regelmässige Aufarbeitung des aktuellen Forschungsstands mehr verfügbare Informationen zu Extremismusentwicklungen im öffentlichen digitalen Raum sowie regelmässige Aktualisierungen dieser Beobachtungen ermöglichen, um radikale und extremistische Gruppierungen zeitnaher und differenzierter einschätzen zu können. Hierfür bedarf es eines regelmässigen Austauschs der Strafverfolgungsbehörden, des Nachrichtendienstes der Wissenschaft und des Fachjournalismus, wobei Trends und Entwicklungen im Extremismusbereich und keine personenbezogenen Informationen im Vordergrund stehen würden (aufgrund des Datenschutzes). Ebenso müsste die Recherche zu Dark Social auf Bundesebene verstärkt werden, da mehr als die Hälfte der Seitenaufrufe extremistischer Webseiten über Dark Social und nicht über Social Media oder Suchmaschinen erfolgt. Auf dieser aktuellen Wissens- und Analysegrundlage bräuchte es Sensibilisierungsmassnahmen im Verwaltungsbereich, öffentlich zugängliche Webseiten mit übersichtlichen Updates und Informationen zu Trends und Entwicklungen sowie staatliche Aufklärungskampagnen. Schaffung einer Fachstelle Extremismus in der Stadt Zürich Aufgrund der Häufung von extremistischen Phänomenen im Bereich von islamistischem Extremismus in der Stadt Zürich gilt es, mit einer Fachstelle Extremismus gezielt Meldungen, Beratungsbedarf, Klärung von Radikalisierungsverdachtsfällen sowie Sensibilisierungsaktivitäten und Prävention zu betreiben. Sinnvollerweise richtet sich eine solche Stelle auf alle Formen von Extremismus aus, weil diese je nach Aktualität neue Formen und Häufigkeiten annehmen und somit ein breites Extremismusverständnis zielführend ist. Zudem verfügt sie über das notwendige Wissen und die Sensibilität, um zusätzliche Stigmatisierung muslimischer Personen zu vermeiden. Die Interventionsmöglichkeiten vonseiten der Verwaltung sollten durch eine Koordination über die neu zu schaffende Fachstelle Extremismus gestärkt werden. Eine solche Fachstelle Extremismus müsste in engem Austausch mit der Brückenbauerstelle und der Fachstelle Gefahrenabwehr der Stadtpolizei ebenso wie mit der Fachstelle Gewaltprävention des Schul- und Sportdepartements sowie – wo angezeigt – mit der Fachstelle Diversität, Integration, Antirassismus, der Fachstelle Gleichstellung, der Offenen Jugendarbeit (OJA) und dem Asylbereich stehen. Auch auf kantonaler Ebene müsste sie in der Contra Kerngruppe integriert sein. Die Fachstelle Extremismus wäre idealerweise in einem Departement anzusiedeln, wo das ganze Altersspektrum von radikalisierten Personen eingeschlossen ist und wo der Zugang für Ratsuchende niederschwellig ist. Für die Stellenbesetzung der Fachstelle bräuchte es einen Fachhintergrund mit vertieften Extremismuskenntnissen sowie Vernetzungs- und Beratungskompetenz. Es müssten klare Aufträge und Ziele definiert werden, und die Extremismusfachstelle sollte während ihrer Aufbauzeit wissenschaftlich begleitet werden, um die Zielerreichung zu überprüfen. 42 Polarisierung vermindern und Verständigung fördern Mit dem Gaza-Konflikt wie auch mit weiteren aktuellen Krisenherden hat sich die Polarisierung innerhalb der Gesellschaft weiter verschärft, was wiederum einen Nährboden für unterschiedliche Extremismusformen bildet. Dieser Polarisierung sollte mit geeigneten Präventions- und Interventionsansätzen sowie Austausch- und Kooperationsformen entgegengewirkt werden. Dies stellt als Empfehlung auf städtischer Ebene eine Herausforderung dar, weil die Polarisierung stark von globalen Einflüssen abhängt und der lokale Wirkungsradius somit beschränkt ist. Kompetente Schulhauskultur zur Prävention von Extremismus Dass betroffene Schulleitende und Klassenlehrpersonen, welche problematische Entwicklungen unter den Kindern und Jugendlichen oder im Lehrer:innenteam wahrnehmen, sich fähig fühlen, darauf zu reagieren oder wissen, wann sie externe Fachstellen oder die Polizei hinzuziehen müssen, steht ausser Frage. Für die Schulen besteht Weiterbildungsbedarf insbesondere im Sinne von massgeschneiderten Angeboten. Auch der Q-Tag60 könnte dafür geeignet sein, um Teaser zu setzen und eine proaktive Auseinandersetzung zu fördern. Ebenso sollten die Schulsozialarbeitenden gezielt weitergebildet werden, damit sie das Wissen in die Schulen tragen und sich für die niederschwellige Klärung von Auffälligkeiten mit Kindern, Jugendlichen und Eltern kompetent fühlen (im Austausch mit der Schulleitung und der Extremismusfachstelle). Gleichzeitig müsste aber auch ein besseres Verständnis für religiöse Minderheiten, insbesondere muslimische Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, sowie eine Sensibilisierung für Kulturalisierungen und antimuslimischen Rassismus vorangetrieben werden. Hier gilt es, grundsätzlich ein achtsames, respektvolles Miteinander im Klassenverband und dem Schulkontext zu fördern, um extremistischen Vorfällen vorzubeugen. Adäquate Interventionen bei allen Extremismusformen Wenn Gewalthandlungen in Zusammenhang mit Radikalisierungsprozessen befürchtet werden, dann gibt es meist eine Gefährderansprache durch das polizeiliche Bedrohungsmanagement oder bei Jugendlichen durch den Jugenddienst der Stadtpolizei Zürich. Die ungleiche Rechtslage je nach Extremismus führt zu unterschiedlichen polizeilichen Interventionsmöglichkeiten. Insbesondere im Bereich des islamistischen Extremismus verfügen Behörden mit dem Verbot von «Al-Qaida» und «Islamischem Staat» über eine rechtliche Grundlage für Interventionen. Im Bereich des Rechts- und des Linksextremismus bestehen keine entsprechenden Grundlagen. Dies führt dazu, dass islamistischer Extremismus eher zu polizeilichen Interventionen führt; so stellt etwa das Liken oder Teilen von jihadistischen Videos einen Straftatbestand dar. Diesbezüglich empfiehlt sich eine kritische Reflexion der Fokussierung auf islamistischen Extremismus und die damit verbundene Stigmatisierung sowie, wenn immer möglich, eine ausgewogene Aufmerksamkeit gegenüber allen Extremismusformen. Sensibilisierung und Weiterbildung der Polizei, der Sozialen Dienste und der Jugendarbeit Innerhalb der Stadtpolizei, den Sozialen Dienste und der Jugendarbeit ist das Problembewusstsein bzgl. aktueller Extremismusphänomene unterschiedlich ausgeprägt, weshalb es wichtig wäre, ein geteiltes Verständnis zu entwickeln. Dies wird durch die interinstitutionelle Zusammensetzung der Teilnehmenden (Polizei, Soziale Dienste sowie der Jugendarbeit) im Rahmen der Veranstaltungen geschaffen. Diese Weiterbildungen zu aktuellen extremistischen Erscheinungsformen sollten wissenschaftsbasiert und wertneutral geleitet sein, um kontraproduktive Effekte zu vermeiden.

Zitation des Projekts
Eser Davolio, Miryam; Adili, Kushtrim & Bühler Judith (2025). Extremismusstudie für die Stadt Zürich. Zürich: ZHAW. https://digitalcollection.zhaw.ch/items/8069078e-00ba-422c-9d6e-f996169c5658

Quellenangabe projektbezogener Publikation
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