MOTRA-Spotlight 2/24

Das vorliegende MOTRA-Spotlight schildert Erkenntnisse zur Nutzung von Medien und Technologien, die im Strafverfahren thematisiert wurden. Dabei lässt sich zeigen, dass Medien und Technologien im Zusammenhang mit Terrorismusstraftaten hauptsächlich zu Kommunikationszwecken genutzt werden, und zwar sowohl für die (klandestine) Kommunikation mit anderen extremistischen Akteur*innen als auch in Zusammenhang mit der Propaganda, die sich an ein unbekanntes, aber grundsätzlich interessiertes Publikum richtet. Demgegenüber erweisen sich unmittelbare Bezüge zur Planung oder Durchführung terroristischer Anschläge als selten. Dies liegt insbesondere daran, dass die meisten Personen der vorliegenden Stichprobe zu einer terroristischen Vereinigung ins Ausland gereist sind und nicht selbst einen Anschlag planten oder durchführten.